Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger
Studiengänge mit Studienorientierungsverfahren
Studiengänge mit Studienorientierungsverfahren
Wenn Sie als nichtdeutsche EU/EWR-Bürgerin oder Bürger einen Studiengang mit Studienorientierungsverfahren studieren wollen, müssen Sie zunächst beim zuständigen Institut fristgerecht das Studienorientierungsverfahren durchlaufen und zusätzlich beim Referat Internationale Angelegenheiten für das Studium an der LMU bewerben müssen.
Eine Übersicht, welche Studiengänge derzeit an der LMU ein Studienorientierungsverfahren vorsehen, befindet sich im Bereich Studienangebot. Informationen hinsichtlich Fristen und einzureichenden Unterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Institut oder entnehmen Sie dessen Internetseiten. Wenn Sie fristgerecht das Studienorientierungsverfahren durchlaufen haben, erhalten Sie vom zuständigen Institut einen schriftlichen Bescheid, den Sie im Original und als Kopie bei der Immatrikulation zusammen mit den übrigen Einschreibeunterlagen vorlegen müssen.
Unabhängig von der Voranmeldung beim Fach müssen Sie zusätzlich beim Referat Internationale Angelegenheiten einen form- und fristgerechten Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Die Immatrikulation erfolgt nach einer Zulassung ebenfalls im Referat Internationale Angelegenheiten.
Referat Internationale Angelegenheiten
Internationale Zulassung